Corona Informationen
Liebe Angehörige und Besucher:inen,
leider ist es uns derzeit nicht möglich, PoC-Antigenschnelltests in unserer Einrichtung durchzuführen. Deshalb möchten wir Sie bitten, sich extern in den Testzentren testen zu lassen und sich dort eine Testbescheinigung ausstellen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass die Testbescheinigung nicht älter als 24 Stunden sein darf, da sie sonst ihre Gültigkeit verliert.
Bitte zeigen Sie beim Betreten der Einrichtung die aktuelle Testbescheinigung am Haupteingang in der Verwaltung vor und checken sie sich anschließend mit der Corona-warn-App ein oder füllen Sie das Besucherformular aus. Danach dürfen Sie problemlos die Einrichtung betreten, feste Besuchszeiten gibt es bei uns nicht.
Seit dem 30.06.2022 sind PoC-Antigenschnelltests kostenpflichtig geworden. Laut der Corona-Verordnung gilt weiterhin als Zugangsvoraussetzung für Pflegeheime und Krankenhäuser ein negativer PoC-Antigenschnelltest. Damit Sie die Tests nicht bezahlen müssen, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Verwaltung eine „Bestätigung zur Vorlage bei der Teststelle“ ausstellen zu lassen. Sprechen Sie uns einfach an!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Einrichtungsleitung